Kinder in schwierigen Situationen

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 Neuigkeiten vom IRK Nr. 22 - Juni 2010




Leitartikel

Neue ILO-Konvention

Kinderarbeit ist sicherlich jener Bereich, in dem sich die internationale Gemeinschaft auf Veranlassung von NGOs, Gewerkschaften und vor allem der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) am meisten eingesetzt hat, schon lange bevor die Kinderrechtskonvention angenommen wurde.

Am 11. Juni 2010 haben die Mitgliedsstaaten der ILO nach 10 Tagen Verhandlungen entschieden, eine neue internationale Konvention zu verfassen, um die Hausangestellten zu schützen. Das Übereinkommen richtet sich nicht ausschließlich an Kinder. Es hat zum Ziel, allen Hausangestellten Hilfe und Schutz zu bieten, wovon ein Grossteil weiterhin unter 18 Jahre alt ist.

Die neue Konvention wird eine Reihe bereits existierender, gesetzlicher Massnahmen vervollständigen, die aus drei Grundtexten besteht:

- die Kinderrechtskonvention, insbesondere aber nicht ausschliesslich Artikel 32 sowie die zwei Fakultativprotokolle, welche das Ziel verfolgen, zwei der schlimmsten Formen von Arbeit zu beseitigen: die kommerzielle sexuelle Ausbeutung und die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten;
- das Übereinkommen Nr. 138 (1973) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, das die von den Mitgliedsländern einzuhaltenden Altersgrenzen festlegt; das Mindestalter liegt bei 15 Jahren; das Übereinkommen wird durch die Empfehlung Nr. 146 ergänzt, die die Mindestbedingungen festlegt, die ein Arbeitgeber erfüllen muss, wenn er ein Kind beschäftigt (Arbeitszeit, Lohn, Arbeitsbedingungen…);
- das Übereinkommen Nr. 182 (1999) über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Arbeit; diese Konvention wird ergänzt durch die Empfehlung Nr. 190, die die schlimmsten Formen der Arbeit definiert.

Keiner dieser Texte begrenzt, verbietet oder versucht die Frage der Hausarbeit zu regeln. Das Übereinkommen 173 weist im Gegenteil sogar darauf hin, dass die Hausarbeit das Mindestalter umgehen kann. Dennoch ist die Hausarbeit eine der Arbeitsformen, die Menschen- und Kinderrechtsverteidiger seit langem beunruhigt, weil sie gänzlich unsichtbar ist: Die Hausarbeit läuft hinter geschlossenen Türen ab, meistens entgeht sie der Arbeitsregulierung (Vertrag, Lohn, Arbeitszeit, Beschreibung der Aufgaben…), es handelt sich um nicht ausgebildete Arbeitskräfte, häufig ohne Mitspracherechte, nicht gewerkschaftlich organisiert und betrifft zu 90% Frauen und Mädchen. Daher ist es eine der Formen, bei der Missbrauch am häufigsten vorkommt, nicht nur bezüglich Nichteinhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, sondern vor allem auch hinsichtlich der Missachtung der Menschenrechte, die zu allen Formen von Missbrauch, Misshandlung und Gewalt führt. Die Zeugenaussagen der Frauen und Mädchen, die sich zu diesem Thema äussern konnten, sind Horrorberichte, in denen immer wieder beklagt wird, wie ein Objekt behandelt worden zu sein.

Aus diesen Gründen ist das Projekt einer neuen Konvention zu begrüssen. Sie wird für Hausangestellte ein einheitliches Mindestalter von 15 Jahren ansetzen und Richtlinien über die Arbeitsbedingungen erlassen, die von allen Arbeitgebern eingehalten werden müssen. Das Projekt soll die Anzahl dieser unsichtbaren Arbeitnehmer spürbar senken.

Es ist also zu hoffen, dass die Staaten den Text schnell verabschieden, aber auch, dass die Bestrebungen nicht mit einer Konvention enden, sondern die Wurzeln dieser Arbeitsform beseitigt werden, namentlich Unsicherheit, Armut, Ignoranz und existentielle Not. Die Ursachen sind bekannt, es gibt gute Vorgehensweisen zur Bekämpfung, eine neue juristische Konvention wird verabschiedet. So bedarf es nur noch des politischen Willens und der Entschlossenheit, jede Form von Arbeit, die Kindern und ihren Rechten schadet, zu beiseitigen!

Jean Zermatten        

 
1. Sensibilisierungsseminar über Kinderrechte im sport in Lomé/Togo

Eine Delegation des IRK reiste vom 10. bis 14. März 2010 auf Einladung der World Volley and Beach Volleyball Federation (WVBF) nach Lomé. Dieses Pilotprojekt ermöglichte es der Gruppe von IRK-Ausbildern die Präsidenten und Trainer der Verbände, besonders in Westafrika, für die Kinderrechte zu sensibilisieren. Das Seminar baut auf drei fachübergreifende Ideen: "Wie kann man Kinder dazu bringen, die getroffenen Entscheidungen im Sport mitzutragen? Wie steht es um den Einsatz der Mädchen? Fördern sportliche Aktivitäten Respekt, Toleranz und einen Abbau der Gewalt? Das IRK hat bereits Erfahrung im Gebiet Kinderrechte und Sport. Das Institut hat zu diesem Thema ein internationales Treffen organisiert und ein Buch über diese Thematik veröffentlicht. Das Ziel des Seminars ist es, eine Kinderrechtscharta für den Sport zu verfassen. Ein Working Report dazu soll demnächst veröffentlicht werden.


2. Symposium IRK – UMSA / CHUV1 :
  "Enfants et adolescents migrants. Une perspective de santé et de droits(Kinder und Jugendliche Migranten. Aus dem Blickwinkel der Gesundheit und der Rechte)

Am 18. März 2010 hat das IRK in Zusammenarbeit mit dem multidisziplinären Verband für die Gesundheit Jugendlicher (UMSA-CHUV) ein Kolloquium zum heiklen Thema "Kinder und Jugendliche Migranten. Aus dem Blickwinkel der Gesundheit und der Rechte" organisiert: Der Tag wurde von verschiedenen Diskussionsbeiträgen geprägt, insbesondere von jenem der Dr. A.-E. Ambresin, Ärztin und Chefin des Universitätsspitals Waadt (CHUV), die die UMSA und das Zentrum EVAM (Waadtländer Empfangsstelle für Migrantinnen und Migranten) vertrat. C. Mele und M.C. Braunschweig, Mitarbeiter beim Internationalen Sozialdienst (SSI), informierten über die Allianz für die Rechte der Migrantenkinder (ADEM) sowie über das Separated Children in Europe Programm (PESE). O. Guéniat, Chef der Kriminalpolizei Neuenburg, stellte eine polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz vor. Der Tag wurde durch eine Debatte abgeschlossen, welche von Professor P.-A. Michaud, Oberarzt der UMSA, CHUV und UNIL moderiert wurde und an welcher sich Prof. L. Benaroyo, Professor für Biomedizinische Ethik CHUV und UNIL, beteiligte. Die Diskussion wurde Gegenstand eines Working Reports (Fr).

1CHUV : Universitätsspital Waadt


3. Ausbildungs- und Sensibilisierungsprogramm in Nepal

Nach der ersten Phase des Nepal-Projekts von März bis April 2009, das gemeinsam mit der nepalesischen NGO Creating Possibilities durchgeführt wurde, hat Jean Zermatten im März 2010 einen zweiten Einsatz realisiert. Gemeinsam mit Prof. Yanghee Lee, Präsidentin des UNO-Komitees für Kinderrechte, hat J. Zermatten seine Sachkenntnis eingebracht um Nepal in seinem Demokratisierungsprozess und der Schaffung einer Verfassungsgrundlage zu unterstützen. Ihre Empfehlungen stützten sich unter anderem auf eine vergleichende Studie, die von einer Gruppe von Studierenden des Masters of Advanced Studies in Children’s Rights (MCR) des IUKB, Jahrgang 2009-2010, erstellt wurde. J. Zermatten und Professorin Yanghee Lee hatten auch Gelegenheit, bei Konferenzen und Besuchen ein breites Zielpublikum für die Kinderrechte zu sensibilisieren.

Siehe auch den Leitartikel (En) von Deepak Raj Sapkota der NGO Creating Possibilities.


4. Symposium - "Jugendliche Sexualstraftäter"

Das vom Institut Universitaire Kurt Boesch und dem IRK durchgeführte Symposium (Fr) vom 6. und 7. Mai 2010 befasste sich mit dem Phänomen jugendlicher Sexualstraftäter sowie mit dem aktuellen Stand professioneller Intervention.

In der öffentlichen Konferenz am Donnerstag hat der Psychologe Hubert van Gijseghem eine mögliche Zunahme sexueller Missbräuche durch Minderjährige angesprochen. Diese steht im Gegensatz zu einer allgemeinen Abnahme sexueller Missbräuche, zumindest in einem Grossteil der westlichen Welt. Am Freitag wurden sechs Interventionsmöglichkeiten für verschiedene europäische Länder vorgestellt. Im Hintergrund stand dabei die ethische Frage wie Interventionen von Betreuern menschlich gestaltet werden können, ohne schwarz zu malen oder der Fassungslosigkeit nachzugeben und gleichzeitig eine kompetente Diagnose zu erreichen. Ein von Prof. Philip Jaffé, Psychologe und Direktor des IUKB, geäusserter Wunsch betrifft die Medien, die zur Reflexion ihrer Berichterstattung über diesen quantitativ seltenen Tatbestand angehalten werden sollten. In der Tat wird nur 1% der Sexualvergehen von Minderjährigen begangen. Das Symposium hat ein zahlreiches und vielseitiges Publikum angezogen.


5. Implementation of the Best Practise Experience in Education of Children’s Rights
  in Switzerland into Protection of Children’s Rights in the Czech Republic

Vom 17. bis zum 22. Mai 2010 hat das IRK zwei Delegierte aus der Tschechischen Republik, Dr. Irena Cechova und Eva Burdova, für ein Ausbildungsseminar mit dem Titel «Best Practice experience in education of Children’s Rights» empfangen. Die Ziele dieses Aufenthalts waren die Begegnung der zwei Delegierten mit Kinderrechtsprofessoren und die Präsentation verschiedener Ausbildungsformen auf diesem Gebiet, die Analyse schweizspezifischer Probleme, wie zum Beispiel Kindermigranten, sowie der Besuch von verschiedenen Institutionen um damit die Theorie mit der Praxis zu verbinden. Das Projekt wurde von der DEZA finanziert und erlaubt dieser NGO aus der Region Brno Büros zum Schutz der Kinder einzurichten und innert 18 Monaten ein Konzept zum Schutz der Kinder zu erarbeiten. Ein Working Report dazu soll demnächst veröffentlicht werden.


6. IRK an der Weltausstellung in Shanghai

Vom 2. bis zum 8. August wird das IRK im Schweizer Pavillon an der Weltausstellung 2010 in Shanghai einen Stand haben. Unsere Präsenz in Shanghai wurde durch die von uns unternommenen Schritte bei Präsenz Schweiz und der Schweizer Botschaft in China ermöglicht. Mit diesem Stand möchten wir die Besucher für Kinderrechte sensibilisieren und gleichzeitig die Aktivitäten des IRK bekannt machen. Die Kinder werden an einem Wettbewerb über die Kinderrechte teilnehmen können. Die Gewinner erhalten das Comic YOUMI geschenkt, das die Kinderrechte auf spielerische Art und Weise und gut für Kinder verständlich darstellt. Dieses Comic von Trinco wurde vom IRK ins Chinesische übersetzt. An drei Abenden derselben Woche werden Konferenzen gehalten. Diese richten sich an ein eingeladenes Publikum und möchten das IRK und die Kinderrechtskonvention vorstellen und gleichzeitig betonen, wie wichtig es ist, Kinder in alles, was sie betrifft, einzubeziehen. Schlussendlich sollen unsere Kontakte mit akademischen Kreisen (insbesondere der East China Normal University) uns auch ermöglichen, unser Angebot für Ausbildungen zum Thema Kinderrechte in China zu verstärken.


7. Traditionelle, Gesundheitsschädliche Praktiken

Der Kampf gegen traditionelle Praktiken, die die Gesundheit der Kinder gefährden, ist eines der Hauptthemen des IRK. Dies wird durch die gedrehten Dokumentarfilme und die Sensibilisierungsprogramme bestätigt. Das Werk "Les mutilations génitales féminines - Manuel didactique à l’usage des professionnels en Suisse" (Fr) (Weibliche Genitalverstümmelungen - Didaktisches Lehrbuch für Berufstätige in der Schweiz), veröffentlicht im Dezember 2009, wurde am 22. April in einer Pressekonferenz den Fachpersonen für Kinder, Gesundheit und Migration des Kanton Freiburgs vorgestellt. Das Lehrbuch dient als Referenz für zuständige Stellen, die mit dieser Problematik konfrontiert sind. Des Weiteren hat das IRK an den Weiterbildungen am 22. und 29. Mai für Teilnehmer aus betroffenen Gemeinschaften über den Kampf gegen Beschneidung teilgenommen. Die Weiterbildungen wurden von den Verbänden Kalkal und Caritas Schweiz organisiert. Am 18. Juni hat das IRK am Symposium Zwangsheirat - arrangierte Heirat teilgenommen und das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen des Kantons Freiburg bei dessen Organisation unterstützt.


8. IRK Seminar: Pratiques préjudiciables et droits humains
  (Gesundheitsschädliche Praktiken und Menschenrechte)

Unser jährliches Seminar befasste sich dieses Jahr ebenfalls mit der oben genannten Thematik. Die zwei wichtigsten von diesem Phänomen betroffenen UNO-Vertragsorgane sind das Komitee für Kinderrechte (CDE) und das Komitee zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Beide werden in ihrem Alltag und in ihrer Rechtssprechung täglich mit dieser Thematik konfrontiert. Dieses Jahr hat das IRK die grosse Ehre, sein jährliches, internationales Seminar gemeinsam mit den Komitees CDE und CEDAW, sowie mit UNICEF und UNFPA zu organisieren. Das Seminar (En) findet vom Sonntag, 10. Oktober, bis zum Mittwoch, 13. Oktober, statt.


9. Neuigkeiten von der Sarah-Oberson-Stiftung

Die Sarah-Oberson-Stiftung organisiert jedes Jahr einen Gedenktag in Sitten zu aktuellen Themen rund um den Kinderschutz. Der Sarah-Oberson-Tag 2010 wird am Mittwoch, 3. November, zum Thema: Neue Technologien: Chancen und Gefahren für die Kinder stattfinden. Dieser Tag hat einerseits zum Ziel, die Vorzüge neuer Technologien für Kinder in Notsituationen zu betonen, wie zum Beispiel das Entführungsalarmsystem. Andererseits wird versucht, die Bedrohung, die von diesen Technologien für Kinder ausgeht, zu verstehen. Dabei soll über eine Auflistung der Gefahren hinaus gegangen werden, die bereits bekannt sind. Ausgehend von der polizeilichen und normativen Realität in der Schweiz soll der Tag durch Einbettung der Probleme in einen soziologischen, politischen und historischen Kontext ein besseres Verständnis ermöglichen, um so realistische Lösungswege zu finden.


Wir wünschen Ihnen allen einen wunderschönen und sonnigen Sommer!




Jean Zermatten, Paola Riva Gapany,
Daniel Stoecklin, Andressa Curry Messer,
Geneviève Lévine, Elvira Fischer, Alexandra Prince,
Patricia Roduit, Sylvie Dubuis,
Habib Osmani, Claire Neville,
Julie André, Daniel Burnat,
Jean Vallet,
Ana Gil, Roman Gisler und Marina Stoffel
Clara Balestra für die Fondation Sarah Oberson


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